Erklärung zur Nachhaltigkeit

Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken:

Wir geben als Versicherungsvermittler, der Beratung über Versicherungs-Anlageprodukte (IBIP) leistet, unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bekannt:

Rechtsgrundlagen: Art 2 Z 11 a), 22 und 24 iVm Art 2 Z 11 a Art 3 Abs 2 Offenlegungsverordnung EU 2019/852 („Offenlegungs-VO“)

Definitionen:

Nachhaltigkeits-Risiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (sog. ESG- oder Nachhaltigkeitsfaktoren), deren Eintreten tatsächlich oder potentiell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert von Vermögenswerten bzw. auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation eines Unternehmens haben könnten.

Nachhaltigkeits-Risiken umfassen drei Risikogruppen:

  • physische Risiken: zB Naturkatastrophen als Folge des Klimawandels,
  • Transitionsrisiken: zB Abwertungen aufgrund des Ausstiegs aus fossilen Brennstoffen
  • Rechts- und Reputationsrisiken: zB Gerichtsverfahren und Boykottaufrufe durch Geschädigte oder Aktivisten

ESG- bzw. Nachhaltigkeits-Faktoren sind:

  • E“ Environment/Umwelt: zB Klimaschutz, Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Bio-Diversität, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Verminderung von Umweltverschmutzung, nachhaltige Landnutzung
  • S“ Social/Soziales: zB arbeitsrechtliche Standards (keine Kinder- und Zwangsarbeit, keine Diskriminierung), angemessene Entlohnung, Gewerkschafts- und Versammlungsfreiheit, Gesundheitsschutz, Achtung der Menschenrechte
  • G“ Governance/Unternehmensführung: zB Verhinderung von Korruption und Bestechung, Steuerehrlichkeit, Nachhaltigkeitsmanagement, Whistle Blowing, Datenschutz, Transparenz, Qualitätsmanagementsysteme

Wir berücksichtigen im Rahmen unserer Beratungstätigkeit die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, indem wir die diesbezüglichen Informationen der Produkthersteller regelmäßig anfordern und an unsere Kunden weitergeben. Die Richtigkeit dieser Angaben kann von uns nicht überprüft werden.

Unsere Kunden erhalten diese Informationen durch unsere Beratung im Rahmen der vorvertraglichen Informationen sowie durch Links zu aktualisierten Informationen auf den Internetseiten der Produkthersteller.

Wir können keine Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben der Produkthersteller übernehmen.

Rechtsgrundlagen: Art 3 Abs 5a Offenlegungs-VO iVm Art 4 Abs 1 lit a und lit b Offenlegungs-VO

Angaben zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Vergütungspolitik:

Als Versicherungsmakler erhalten wir für die erfolgreiche Vermittlung von Versicherungs-Anlageprodukten eine Vergütung vom Versicherer. Diese Vergütungen sind Provisionen in Form von Abschluss-/ Folge-/ Betreuungs-/ Umsatz-/ Bestands-/ Beteiligungs- Provisionen bzw. Bonifikationen gemäß § 30 Maklergesetz.

Unsere Vergütungspolitik schafft keinerlei Anreize, ein Produkt zu empfehlen, das sich bei gleicher Eignung für die Bedürfnisse des Kunden nachteiliger auf Nachhaltigkeitsfaktoren auswirkt. Bei gleicher Eignung für die Bedürfnisses des Kunden empfehlen wir vielmehr jenes Produkt, das sich günstiger auf Nachhaltigkeitsfaktoren auswirkt.

Wir weisen im Rahmen der Informationen der Produkthersteller auf Nachhaltigkeitsrisiken hin. Sollte der Produkthersteller keine Erläuterungen zu den wichtigsten Nachhaltigkeitsrisiken zur Verfügung stellen, weisen wir auch darauf im Rahmen unserer Beratung hin.

Sollte unserer Bewertung eines Versicherungs-Anlageproduktes auf Grundlage der Angaben des Produktherstellers zu dem Ergebnis kommen, dass Nachhaltigkeitsrisiken keine Rolle spielen, werden unsere Kunden auch darüber informiert.

Unser Unternehmen hat sich dafür entschieden, Beratung zu Versicherungs-Anlageprodukten zu leisten, die nachhaltige Investitionen anstreben oder ökologische und soziale Merkmale bewerben. Wir werden unseren Kunden die Methoden zur Beurteilung der Nachhaltigkeits-Faktoren und -Risiken möglichst einfach und zutreffend zu erklären.

Rechtsgrundlagen: Art 6, 8 und 9 Offenlegungs-VO