Private Risikoabsicherung

Haushaltsversicherung

Private Risikoabsicherung

Haushalts-versicherung

Auch das gesamte bewegliche Hab und Gut ist Gefahren ausgesetzt, sei es im eigenen Haus oder in einer Wohnung. Zum Schutz Ihrer beweglichen Güter dient die Haushaltversicherung. Sie ersetzt je nach dem gewählten Versicherungsumfang Schäden durch Feuer (inkl. Blitzschlag), Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl (inzwischen fast überall auch Vandalismus- Schäden, wenn nach einem Einbruch zwar nichts gestohlen, dafür aber viel zerstört wurde) sowie Glasbruch.

Für die Berechnung der Versicherungssumme ist der Wert des Wohnungsinhaltes maßgebend. Da dieser nur sehr schwer exakt zu ermitteln ist, haben alle Versicherer eine Formel zugrunde gelegt, bei der die Versicherungssumme anhand der Quadratmeterzahl der Wohnfläche festgelegt wird. Die Leistung der Versicherung ist im Schadenfall mit der Versicherungssumme begrenzt, auch wenn der Schaden höher sein sollte. Achtung: wird die Versicherungssumme zu gering gewählt, liegt eine Unterversicherung vor. In diesem Fall ersetzt der Versicherer den Schaden nur anteilig und der Geschädigte bleibt auf einem Teil der Kosten sitzen.

Zu beachten ist, dass es für bestimmte Gegenstände wie Antiquitäten, Sammlungen oder Schmuck etc. Summenobergrenzen gibt. Diese lassen sich zwar meist in bestimmtem Umfang erhöhen, dennoch sollte die Versicherungssumme geprüft werden, da diese von jedem Versicherer unterschiedlich festgelegt wird.
Ein besonderer Punkt, der in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat, ist die Deckung grob fahrlässig verursachter Schäden, da solche Schäden ansonsten leicht zu einer Ablehnung durch die Versicherung führen. Neue Tarife berücksichtigen dieses Risiko weitgehend, bei Verträgen, die älter als 10 Jahre sind, fehlt eine solche Absicherung jedoch zumeist.
Die Auswahl zusätzlich einschließbarer Versicherungsleistungen ist sehr groß, variiert aber von Versicherer zu Versicherer. So wird zum Beispiel auch Versicherungsschutz angeboten gegen einige selbst verursachte Schäden (z. B. durch Handwerken), gegen Schäden durch Cyberkriminalität, Fahrradversicherung auch außerhalb der Wohnung/ des Grundstückes Aquarien etc.
Ein Bestandteil der Haushaltversicherung ist in Österreich die Privathaftpflichtversicherung, da man auch als Privatperson gesetzlich verpflichtet ist, Schäden, die Dritten durch das eigene Handeln entstehen, in vollem Umfang zu ersetzen. Während Partner und minderjährige Kinder hierbei automatisch mitversichert sind, gilt dies nicht für andere Personen wie Eltern oder Geschwister des Versicherungsnehmers. Diese können aber mittlerweile durch eine Zusatzdeckung ebenfalls eingeschlossen werden.