Private Risikoabsicherung

KFZ-Kasko-Versicherung

Schäden am eigenen Fahrzeug können, sofern Eigenverschulden vorliegt, oder der Schädiger/ die Schädigerin nicht festgestellt werden kann, durch eine Kaskoversicherung abgedeckt werden.

Üblich sind Selbstbehalte im Bereich von ca. 300,- EUR pro Schadenfall. Je nach Höhe wirkt sich der Selbstbehalt auf die Prämie aus. Vorsicht bei prozentuellen Selbstbehalten (z.B. 5% vom Schaden, mind. 250,- EUR). Bei einem größeren Schaden können die Kosten erheblich sein.

Deckt Schäden durch:
- Naturgewalten
- Brand und Explosion
- Diebstahl, Raum und unbefugten Gebrauch
- Kollision mit Haarwild
- Glasbruch der Scheiben
- Parkschaden
- Vandalismus
Deckt zusätzlich zu den o.g. Gefahren auch Schäden durch
- Unfall des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs
je nach Anbieter sind zusätzliche Deckungsbausteine möglich, wie z.B.:
- Mietwagenkosten
- Assistance Leistungen
- Kleingläser
- Schäden durch Tierbisse
- Neuwagenschutz / GAP Klausel (Ersatz Kaufpreis oder Auszahlung Leasingvertrag bei Totalschaden)
- Kaskodeckung für grobe Fahrlässigkeit
Neben der Beachtung der Bestimmungen nach StVO und KFG (Lenkerberechtigung, Anzahl Insassen, etc.) muss ein Schaden aus gewissen Gefahren (Diebstahl, Raub, Brand, etc.) unverzüglich bei der nächsten Polizeiinspektion angezeigt werden. Der Versicherer ist innerhalb einer Woche zu informieren. Dem Versicherer muss die Möglichkeit eingeräumt werden, den Schaden vor der Reparatur zu begutachten.