Private Risikoabsicherung

Private Unfallversicherung

Eine unfallbedingte dauernde Invalidität kann finanziell schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Möglicherweise können Betroffene ihren Beruf nicht mehr ausüben und das Einkommen fällt auf die gesetzliche Invaliditätspension herab. Zusätzlich entstehen oft hohe Kosten für Umbauten oder Hilfsmittel (z.B. Duschlift, geeignetes KFZ, etc.) oder auch Pflegekosten.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ausschließlich für die Folgen von Arbeitsunfällen zuständig. Kinder sind finanziell nahezu gänzlich unberücksichtigt.
Versichert werden können in erster Linie:
- Die Folgen einer dauernden Invalidität (Einmalzahlung und/oder Rente)
- Unfallkosten (z.B. Heilkosten, Bergungskosten, Rückholkosten
- Todesfall
- Tag- und/oder Spitalgeld
Für Mediziner:innen und Berufsmusiker:innen besteht die Möglichkeit eine verbesserte Gliedertaxe in den Versicherungsvertrag zu integrieren. Besonders Finger, Hände und Augen werden im Falle einer dauernden Invalidität dadurch deutlich höher als üblich entschädigt.
Ausgeschlossen sind auch Unfälle, die passieren, weil der/die Versicherte eine gerichtlich strafbare Handlung vorsätzlich begeht. Auch Unfälle infolge einer wesentlichen Beeinträchtigung durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente werden ausgeschlossen.

Ebenso sind Unfälle ausgeschlossen, die durch erhöhtes Risiko hervorgerufen wurden, zum Beispiel bei Extremsportarten. Je nach Anbieter können div. Sportarten (z.B. Tauchen) gegen Prämienzuschlag in die Deckung eingeschlossen werden. Vorsicht geboten ist auch für Zweiradfahrer. Klären Sie ab, ob Ihre Versicherung das Fahren von Motorrädern ausschließt.