Private Risikoabsicherung

Rechtsschutzversicherung

Private Risikoabsicherung

Rechtsschutz-versicherung

Recht zu haben bedeutet nicht in jedem Fall, vor Gericht auch Recht zu bekommen. Angesichts hoher Anwalts- Gerichts- und Sachverständigenkosten, stellt sich oftmals auch die Frage: „Kann ich mir mein Recht leisten?“

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt das Kostenrisiko. Sollten Sie einen Rechtsstreit verlieren, auch für die Kosten der Gegenseite.

Deckungsbausteine:

In welchen Fällen eine Rechtsschutzversicherung greift wird im Vertrag und den Versicherungsbedingungen genau definiert. Neben dem „Privatbereich“ sollten der „Berufsbereich“ (angestellte Tätigkeit) und ggf. der „Betriebsbereich“ für eine freiberufliche oder selbständige Tätigkeit ergänzt werden.

Besonders relevant sind folgende Deckungsbausteine:
– Schadenersatz- und Strafrechtsschutz inkl. Ermittlungsverfahren
– Grundstückseigentum- und Mietrechtsschutz
– Arbeitsgerichts und Sozialversicherungsrechtsschutz
– Allgemeiner Vertragsrechtsschutz inkl. Versicherungsvertragsrechtsschutz
– Beratungsrechtsschutz
– Erb- und Familienrechtsschutz
– KFZ Rechtsschutz

Trotz aller Sorgfalt wird es nicht gelingen, eine allumfassende Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Bestimmte Bereiche und Situationen (z.B. Scheidungsverfahren oder Erwerb, bzw. Errichtung einer Immobilie, genehmigungspflichtige Umbauten…) sind nicht versicherbar, da für die Deckung der zu erwartenden Kosten eine zu hohe Prämie kalkuliert werden müsste.
Ist ein Versicherungsfall von einem der versicherten Bausteine gedeckt, wird geprüft, ob der Versicherungsfall auch tatsächlich während der Laufzeit des Vertrages eingetreten ist.
Eingetreten gilt der Versicherungsfall zu jenem Zeitpunkt, in dem der tatsächliche oder behauptete Verstoß des Versicherungsnehmers, Gegners oder eines Dritten gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begonnen hat, bzw. begonnen haben soll.
So wäre beispielsweise der Zeitpunkt Ihrer Unterschrift auf einem Vertrag mit – wie Sie später bemerken – unrechtmäßigen Inhalten der relevante Zeitpunkt, zu dem Sie bereits eine aufrechte Versicherung haben müssen, damit diese den späteren Rechtsstreit auch deckt.
Je nach Baustein sind bei Vertragsabschluss noch Wartezeiten zu berücksichtigen, welche bis zu 1 Jahr betragen können. Erst nach Ablauf der Wartefrist beginnt der Versicherungsschutz.
Beachten Sie im Anlassfall die Obliegenheiten Ihres Vertrages (ARB)!
Besonders wichtig ist es, den Versicherer bereits zu Beginn eines Rechtsstreits an Bord zu holen und für alle Schritte im Verfahren im Vorfeld eine Deckungsbestätigung einzuholen.