Wünsche- und Bedürfnistest: Rechtsschutzversicherung für Ärzte
- Wünsche- und Bedürfnistest: Rechtsschutzversicherung für Ärzte
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Angaben zur benötigten Deckung
Ich bin ausschließlich angestellt tätig und übe keine selbständige / freiberufliche Tätigkeit aus.
Im Versicherungsvertrag für Unternehmen/freiberuflich Tätige muss definiert sein, wie hoch Ansprüche aus Verträgen (z.B. Kaufvertrag für Geräte, Patientenhonorare, Vertrag mit dem Steuerberater, etc…) sein können, um die gestritten werden kann. Je höher man diese Streitwertgrenze wählt, umso höher wird auch die Versicherungsprämie. Gibt man sie jedoch zu niedrig an, kann das im Schadenfall dazu führen, dass keine Deckung für Vertragsstreitigkeiten besteht. Für betriebliche Vertragsstreitigkeiten gilt das Prinzip „alles oder nichts“. Es besagt, dass Versicherungsschutz nur dann besteht, wenn die konkreten Ansprüche unter dem vertraglich vereinbarten Streitwert liegen. Liegen die Ansprüche – wenn auch nur geringfügig – darüber, erbringt der Rechtsschutzversicherer keine Leistung
Im Versicherungsvertrag für Unternehmen/freiberuflich Tätige muss definiert sein, wie hoch Ansprüche aus Verträgen (z.B. Kaufvertrag für Geräte, Patientenhonorare, Vertrag mit dem Steuerberater, etc…) sein können, um die gestritten werden kann. Je höher man diese Streitwertgrenze wählt, umso höher wird auch die Versicherungsprämie. Gibt man sie jedoch zu niedrig an, kann das im Schadenfall dazu führen, dass keine Deckung für Vertragsstreitigkeiten besteht. Für betriebliche Vertragsstreitigkeiten gilt das Prinzip „alles oder nichts“. Es besagt, dass Versicherungsschutz nur dann besteht, wenn die konkreten Ansprüche unter dem vertraglich vereinbarten Streitwert liegen. Liegen die Ansprüche – wenn auch nur geringfügig – darüber, erbringt der Rechtsschutzversicherer keine Leistung
Soll ein Nebengewerbe (z.B. Handel mit Medizinprodukten) versichert werden?
Soll ein Nebengewerbe (z.B. Handel mit Medizinprodukten) versichert werden?
Ich lege Wert auf die Mitversicherung von Partner/Kindern im Privat- und Berufsbereich
Selbst genutzte Immobilien
Wohnung(en):
Ein-/Zweifamilienhaus bzw. Ferienhaus
Ordination(en)
Rechtsschutz für vermietete Immobilien gewünscht?
Vermietete Immobilien sind in der Standarddeckung einer Rechtsschutzversicherung nicht automatisch mitversichert, sondern müssen separat versichert werden.
Rechtsschutz für vermietete Wohnung(en)
Rechtsschutz für vermietete Ein-/Zweifamilienhäuser bzw. Ferienhäuser
KFZ Risiko
Je nach Anbieter können einzelne Fahrzeuge unter Angabe des Kennzeichens oder alle auf die Person oder Familie zugelassenen Kfz versichert werden.
Eigene Fahrzeuge
Fahrzeuge Partner, Kinder
Firmenfahrzeuge
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Status des Vorvertrages
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