BUFT - Betriebsunterbrechungs-versicherung für freiberuflich Tätige
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Bleibt die Ordination auf Grund eines Sachschadens (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch, Vandalismus), als Quarantänemaßnahme oder wegen gesundheitlicher Probleme des/der Inhaber:in geschlossen, können die laufenden Fixkosten wie Miete und Gehälter und auch der entgangene Gewinn durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgedeckt werden. Ersetzt wird der entgangene Deckungsbeitrag vor Steuern oder auch die Kosten eines Vertreters.
Wird die Ordination von mehreren Teilhaber:innen betrieben (z.B. GmbH), muss mit dem Versicherungsunternehmen eine schriftliche Klarstellung über die Leistungen getroffen werden, da die Ordination bei Erkrankung eines der Teilhaber nicht geschlossen wird.
Ergänzend empfiehlt sich daher eine „Berufsunfähigkeitsversicherung“, welche im Falle eines längerfristigen oder dauerhaften Ausfalls Ihr finanzielles Auskommen sichert.
Wahlweise als eigenständige Cyberversicherung, oder als Ausschnittsdeckung. Im Rahmen der Betriebsunterbrechungsversicherung können auch Unterbrechungen als Folge eines Cyberangriffs versichert werden.