Ärzteversicherung

BUFT - Betriebsunterbrechungs-versicherung für freiberuflich Tätige

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Bleibt die Ordination auf Grund eines Sachschadens (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch, Vandalismus), als Quarantänemaßnahme oder wegen gesundheitlicher Probleme des/der Inhaber:in geschlossen, können die laufenden Fixkosten wie Miete und Gehälter und auch der entgangene Gewinn durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgedeckt werden. Ersetzt wird der entgangene Deckungsbeitrag vor Steuern oder auch die Kosten eines Vertreters.

Wird die Ordination von mehreren Teilhaber:innen betrieben (z.B. GmbH), muss mit dem Versicherungsunternehmen eine schriftliche Klarstellung über die Leistungen getroffen werden, da die Ordination bei Erkrankung eines der Teilhaber nicht geschlossen wird.

Analog zum Krankengeld für Angestellte ist auch die Leistung der Betriebsunterbrechungsversicherung zeitlich begrenzt. Üblicherweise kommt die Versicherung maximal für ein Jahr auf. Voraussetzung ist die Wiederaufnahme des Betriebes. Sollte dies z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich sein, stellt die Versicherung die Fortzahlung der Leistungen ein. Vertraglich wird zumeist eine „Schließungspauschale“ als Deckung der Leistungen in einem solchen Fall vereinbart.
Ergänzend empfiehlt sich daher eine „Berufsunfähigkeitsversicherung“, welche im Falle eines längerfristigen oder dauerhaften Ausfalls Ihr finanzielles Auskommen sichert.
Nach Erledigung eines Schadens ist der Versicherer lt. geltender Gesetzeslage berechtigt, den Vertrag zu kündigen. So kam es vor, dass Ärzt:innen nach längerer oder schwerer Krankheit oder im höheren Alter vom Versicherer gekündigt wurden und keine neue Versicherung mehr abschließen konnten. Bei einigen Anbietern kann nun ein „Kündigungsschutz“ oder „Kündigungsverzicht“ vereinbart werden um eine solche Situation zu vermeiden. Art und Formulierung der entsprechenden Klauseln stellen ein äußerst relevantes Qualitätskriterium dar und müssen sorgfältig geprüft werden. Gültigkeit hat der Kündigungsverzicht bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit, weshalb eine rechtzeitige Verlängerung des Vertrages vor Ablauf erfolgen solle.
Die Kriminalität verlagert sich zunehmend in virtuelle Räume. Wo Daten verarbeitet und sensible Daten verwaltet werden, besteht auch das Risiko eines Hackerangriffs. Die Versicherungsbranche trägt dem gestiegenen Risiko Rechnung und bietet Lösungen an.
Wahlweise als eigenständige Cyberversicherung, oder als Ausschnittsdeckung. Im Rahmen der Betriebsunterbrechungsversicherung können auch Unterbrechungen als Folge eines Cyberangriffs versichert werden.