Ärzteversicherung

Ärzterechtsschutz-versicherung

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Recht zu haben bedeutet nicht in jedem Fall, vor Gericht auch Recht zu bekommen. Angesichts hoher Anwalts- Gerichts- und Sachverständigenkosten, stellt sich oftmals auch die Frage: „Kann ich mir mein Recht leisten?“ 
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt das Kostenrisiko. Sollten Sie einen Rechtsstreit verlieren, auch für die Kosten der Gegenseite.

Wird Ihnen ein Behandlungsfehler oder mangelhafte Patientenaufklärung zur Last gelegt, kann das neben zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen, die Ihre Haftpflichtversicherung deckt, auch strafrechtliche Folgen haben. Selbst im Falle eines Freispruchs sind – anders als im Zivilprozess – die Anwaltskosten und anteilig sogar Gerichtskosten vom Beschuldigten selbst zu tragen. Zudem steht möglicherweise Ihre Karriere auf dem Spiel!
In welchen Fällen eine Rechtsschutzversicherung greift wird im Vertrag und den Versicherungsbedingungen genau definiert. Neben dem „Privatbereich“ sollten der „Berufsbereich“ (angestellte Tätigkeit) und ggf. der „Betriebsbereich“ für den freiberuflich tätigen Arzt ergänzt werden.
Besonders relevant für Ihre berufliche Tätigkeit sind folgende Deckungsbausteine:

- Strafrechtsschutz inkl. Ermittlungsverfahren
- Disziplinarverfahren vor der Standesvertretung
- Grundstückseigentum- und Mietrechtsschutz für die Ordination
- Arbeitsgerichts und Sozialversicherungsrechtsschutz
- Allgemeiner Vertragsrechtsschutz
- KFZ Rechtsschutz für auf die Ordination angemeldete Fahrzeuge
Trotz aller Sorgfalt wird es nicht gelingen, eine allumfassende Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Bestimmte Bereiche und Situationen (z.B. Scheidungsverfahren oder Erwerb bzw. Errichtung einer Immobilie, genehmigungspflichtige Umbauten…) sind nicht versicherbar, da für die Deckung der zu erwartenden Kosten eine zu hohe Prämie kalkuliert werden müsste.
Ist ein Versicherungsfall von einem der versicherten Bausteine gedeckt, wird geprüft, ob der Versicherungsfall auch tatsächlich während der Laufzeit des Vertrages eingetreten ist.
Eingetreten gilt der Versicherungsfall zu jenem Zeitpunkt, in dem der tatsächliche oder behauptete Verstoß des Versicherungsnehmers, Gegners oder eines Dritten gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begonnen hat, bzw. begonnen haben soll.
So wäre beispielsweise der Zeitpunkt Ihrer Unterschrift auf einem Vertrag mit – wie Sie später bemerken – unrechtmäßigen Inhalten der relevante Zeitpunkt, zu dem Sie bereits eine aufrechte Versicherung haben müssen, damit diese den späteren Rechtsstreit auch deckt.

Je nach Baustein sind bei Vertragsabschluss noch Wartezeiten zu berücksichtigen, welche bis zu 1 Jahr betragen können. Erst nach Ablauf der Wartefrist beginnt der Versicherungsschutz.
Zum Zeitpunkt der Gründung oder Übernahme Ihrer Ordination schließen Sie die meisten Verträge mit Vermieter:innen, Lieferant:innen, Mitarbeiter:innen…
Bedenken Sie, dass Ihr Rechtsschutz bereits VORHER unter Einhaltung der Wartefristen abgeschlossenen werden muss, da andernfalls keiner dieser Verträge jemals unter die Deckung der Versicherung fällt. Auch Streitwertgrenzen müssen im Vorfeld richtig eingeschätzt werden. Lassen Sie sich daher rechtzeitig beraten und verschieben Sie den Abschluss oder die Anpassung Ihrer Rechtsschutzversicherung keinesfalls nach hinten, bis die Ordination erst einmal läuft!
Beachten Sie im Anlassfall die Obliegenheiten Ihres Vertrages (ARB)!
Besonders wichtig ist es, den Versicherer bereits zu Beginn eines Rechtsstreits an Bord zu holen und für alle Schritte im Verfahren im Vorfeld eine Deckungsbestätigung einzuholen.