Ärzteversicherung

Berufsunfähigkeits-versicherung

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Ein unvorhergesehener Ausfall Ihrer Arbeitskraft und der damit verbundene Einkommensverlust kann, besonders in jüngeren Jahren, schwerwiegende finanzielle Folgen haben. Wer mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorsorgt ist gut beraten.

Statistisch gesehen scheidet jede:r vierte Österreicher:in vor dem Erreichen der Alterspension aus gesundheitlichen Gründen aus dem Berufsleben aus. Ansprüche auf Leistungen aus dem Sozialsystem, ebenso wie Pensionsansprüche werden erst nach und nach im Laufe des Erwerbslebens aufgebaut. Wer sich ohne nähere Prüfung seiner Ansprüche auf den Sozialstaat verlässt, kann unliebsame Überraschungen erleben.

Akademiker:innen sind als Berufseinsteiger:innen besonders gefährdet, in die Armutsfalle durch eine Berufsunfähigkeit zu tappen. Wussten Sie, dass Sie ab dem 27. Lebensjahr mindestens 60 Versicherungsmonate vorweisen können müssen, um überhaupt Anspruch auf eine staatliche Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension zu haben?
273 ASVG, Berufsunfähigkeit, Angestellte
(1) Als berufsunfähig gilt die versicherte Person, deren Arbeitsfähigkeit infolge ihres
körperlichen oder geistigen Zustandes auf weniger als die Hälfte derjenigen einer
körperlich und geistig gesunden versicherten Person von ähnlicher Ausbildung
und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten herabgesunken ist ...

§ 133 GSVG, Erwerbsunfähigkeit, Selbständige
(1) Als erwerbsunfähig gilt der (die) Versicherte, der (die) infolge von Krankheit oder
anderen Gebrechen oder Schwäche seiner (ihrer) körperlichen oder geistigen Kräfte
außerstande ist, einem regelmäßigen Erwerb nachzugehen.
-> Solange ein Wechsel in eine andere, leichtere Tätigkeit gesundheitlich noch zumutbar ist, liegt keine Erwerbsunfähigkeit vor.
-> Freiberuflern über 50 Jahren wird ein Berufswechsel nicht mehr zugemutet, wenn
- sie die selbständige Tätigkeit mindestens 5 Jahre ausgeübt haben, und
- wenn sie innerhalb der letzten 15 Jahre mindestens 90 Pflichtversicherungsmonate als
Selbständiger oder Angestellter im erlernten Beruf erworben haben.
Ein Wechsel in leichtere selbständige Tätigkeiten in derselben oder in einer verwandten
Branche wird aber verlangt („Berufsschutz“). Die Zumutbarkeit wird „abstrakt“ beurteilt:
Es kommt nur auf die medizinische Belastbarkeit an, wirtschaftliche und persönliche
Umstände, die einen Berufswechsel behindern, bleiben außer Betracht.
Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung verzichtet auf Verweisung in andere Tätigkeiten. Selbst die konkrete Ausübung einer neuen Tätigkeit muss nicht zwangsläufig dazu führen, dass die Leistung eingestellt wird. Ansehen der Tätigkeit und Lebensstellung müssen gewahrt bleiben.
Relevant für Mediziner:innen ist der erweiterte Schutz für Berufsgruppen, in denen die Möglichkeit besteht, dass die versicherte Person ihren Beruf aufgrund einer von ihr ausgehenden Infektionsgefahr nicht mehr ausüben kann.
Bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit kommen auch die Beiträge auf Ihr staatliches Pensionskonto zum Erliegen. Umso mehr Relevanz bekommt daher in diesem Zusammenhang die private Pensionsvorsorge. Zu geringe Kosten sind die Beiträge die Sie leisten gegen Berufsunfähigkeit versicherbar und der Versicherer übernimmt im Anlassfall die Einzahlungen für Sie.