Private Risikoabsicherung

KFZ-Haftpflicht-Versicherung

Die große Anzahl von knapp 7 Mio. in Österreich zugelassenen Fahrzeugen birgt ein erhebliches Unfallrisiko in sich. Die KFZ Haftpflichtversicherung ist daher vom Gesetzgeber vorgeschrieben und Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeugs. Eine KFZ-Haftpflichtversicherung übernimmt Schadenersatzforderungen Dritter für Schäden, die mit dem KFZ verursacht werden. 

Aus der Haftpflichtversicherung entstehen Pflichten.
Neben Einhaltung der Bestimmungen nach StVO und KFG, wie z.B. nur die zugelassene Personenanzahl zu befördern oder als Lenker nicht durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigt zu sein, Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung, ist auch die im Zulassungsschein eingetragene Verwendungsbestimmung einzuhalten. D.h., dass mit einem PKW ohne besondere Verwendungsbestimmung keine Personen entgeltlich befördert werden dürfen.

Im Falle von Personenschäden oder auch bei Sachschäden, sofern der oder die Geschädigte nicht vor Ort ist, um einen Unfallbericht auszufüllen (z.B. Parkschaden, Leitplanke, etc.) ist unverzüglich Anzeige zu erstatten.

Eine Verletzung der Pflichten kann zur Leistungsfreiheit der Versicherten führen. Unterschieden wird zwischen Haftung und Deckung. Sowohl bei den Ausschlussgründen als auch bei Verletzung der Obliegenheiten besteht zwar eine Haftung, aber keine Deckung. Das bedeutet, dass der Versicherer die Haftung der Ansprüche des geschädigten Dritten übernimmt, aber gegenüber dem Versicherungsnehmer keine oder nur eingeschränkte Deckung besteht und dieser regeresspflichtig wird.

Für den Fall, dass ein Schaden nicht übernommen wird, z.B. wenn die Verursacher eines Personenschadens nicht ermittelt werden können oder durch ein nicht zum Verkehr zugelassenes KFZ verursacht wurde, erfolgt eine Entschädigung nach dem Verkehrsopfergesetz. Es handelt sich um einen Topf, in den alle KFZ Haftpflichtversicherer einzahlen.
Das Bonus-/Malus System teilt Fahrzeughalter:innen (pro Fahrzeug) in eine Stufe zwischen 0 und 18. Ziel ist, unfallfreie Autofahrer mit niedrigeren Versicherungsprämien zu belohnen. Je niedriger die Stufe, desto günstiger die Prämie. Die Prämie in Stufe 0 ist um bis zu 60% günstiger als in der Einsteigerstufe 09 für Führerscheinneulinge. Ebenso gilt die Stufe 09 für Personen, die länger als 12 Monate kein Fahrzeug angemeldet hatten. Der österreichische Versicherungsverband führt ein zentrales Register aller Bonus-/Malus Stufen. Neue Versicherer fragen Ihre aktuelle Stufe bei Abschluss des Versicherungsvertrages dort ab.

Jedes Jahr ohne Schaden führt zu einer Vorrückung Richtung Stufe 0.
Jeder Haftpflichtschaden lässt die B/M Stufe wieder drei Stufen nach oben klettern.
Davor bewahrt ggf. ein vertraglich vereinbarter „Freischaden“, allerdings nur beim aktuellen Versicherer. Die offizielle Verbandstufe wird trotzdem angepasst findet bei einem ev. Versicherungswechsel Beachtung.

Im Familienverband oder auch bei Wechsel zu einem Firmenfahrzeug kann die B/M Stufe übertragen werden. Derartige Weitergaben werden von den Versicherern unterschiedlich gehandhabt und müssen daher vorab abgeklärt werden. Achtung, der Abgeber / die Arbeitgeberin verzichtet dabei vollständig auf die bessere Einstufung und startet bei Anmeldung eines neuen Fahrzeuges wieder in der Grundstufe 9.